Artikel kann Werbung oder externe Links enthalten

Der Hausfrauenkredit – ein wichtiges Thema für Männer und Frauen

Obgleich die Bezeichnung „Hausfrauenkredit“ auf das weibliche Geschlecht hinweist, handelt es sich um eine Kreditform, die Frauen wie Männer betrifft. Grundlegend für die Thematik ist die Annahme, dass Hausfrauen und Hausmänner über ein niedriges Einkommen oder überhaupt kein Einkommen verfügen. Die gleiche Aussage gilt für Geringverdiener, weswegen auch dieser Personenkreis zur Zielgruppe des Hausfrauenkredites gehört. Grundsätzlich gestaltet es sich für potentielle Kreditnehmer schwierig, einen Kredit von Banken zu erhalten, jedoch bestehen Möglichkeiten.

Was ist ein Hausfrauenkredit?

Der Ausdruck „Hausfrauenkredit“ ist kein eigenständiger Begriff im Kreditwesen. Es handelt sich vielmehr um eine Bezeichnung, die auf die Höhe des Einkommens und somit der Kreditwürdigkeit anspielt. Wer überwiegend im Haushalt arbeitet – unabhängig vom Geschlecht – hat wenig Zeit, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wer hingegen Vollzeit beschäftigt ist und zusätzlich den Haushalt führt, wird sich selbst nicht als Hausfrau oder Hausmann bezeichnen. Für Banken ist die Höhe des Einkommens ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Vergabe des Kredits. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, beispielsweise ein 450-Euro-Job, ist nicht ausreichend, um Kredite zu erhalten. Die Notwendigkeit nach Krediten besteht jedoch. Konsumenten benötigen finanzielle Mittel, um notwendige Anschaffungen, beispielsweise einen PKW oder Haushaltsgroßgeräte, tätigen zu können.

Wie kann ich einen Hausfrauenkredit erhalten?

Eine übliche Methode ist die Bereitstellung eines Bürgen. Der Bürgschaftsvertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Bürge übernimmt die Verpflichtung, den aufgenommenen Kredit bei Nichtzahlung des Schuldners zu begleichen. Die Banken sichern sich durch diese Vorgehensweise vor der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ab. Der Sicherungsgeber und der Kreditnehmer sind zwei unterschiedliche Personen. Allerdings ist nicht jeder Konsument als Bürge geeignet. Für den Bürgen gelten die gleichen Anforderungen wie für einen alleinigen Kreditnehmer: Er muss über ausreichende Sicherheiten, Bonität und Einkommen verfügen. Zur gängigen Praxis gehören die Forderung nach Einkommensnachweisen und die Abfrage bei der Schufa. Für die Kreditinstitute besteht keine Verpflichtung zur Gewährung des Kredites. Die Banken überprüfen den Kreditnehmer und den Bürgen bezüglich deren finanzieller Situation – das Ergebnis entscheidet über die Vergabe des Kredites. Eine beliebte Variante ist die Hinzunahme des Ehepartners als Bürgen. Entscheidend ist dadurch nicht mehr das Einzeleinkommen des Kreditnehmers sondern das Familieneinkommen. Sicherheiten sind ebenfalls ein Vorteil. Soll ein Fahrzeug finanziert werden, kann das Eigentum am PKW als Sicherheit dienen.

Die Zinshöhe als wichtiger Faktor

Je risikoreicher der Kredit für die Banken ist, desto höher ist im Allgemeinen der Zinssatz. Laut Statistik betrug im Jahr 2009 der durchschnittliche Zinssatz auf Kredite mit einer Laufzeit von 2 Jahren 4,59 Prozent. Im Januar 2018 hat sich dieser Wert auf 1,34 Prozent gesenkt. Der Zinssatz für einen Hausfrauenkredit kann deutlich über diesen Werten liegen. Konsumenten müssen mit einer möglichen Zinshöhe von bis zu 10 Prozent rechnen. Die Ausgangslage ist für die potentiellen Kreditnehmer schwierig, da sie wenig Auswahlmöglichkeiten bezüglich der Suche nach Kreditgebern besitzen.

So läuft die Beantragung vom Hausfrauenkredit ab

Der Hausfrauenkredit ist ein klassischer Privatkredit. Für die Beantragung haben die Konsumenten zwei Möglichkeiten: Sie können sich an ihre Hausbank wenden oder einen Vergleich im Internet vornehmen. Entscheiden sich die Konsumenten für die Kreditaufnahme bei der Hausbank, dann findet zunächst ein Beratungsgespräch statt und ein Kreditantrag wird gestellt. Zur Kreditbewilligung brauchen die Kunden in jedem Fall folgende Unterlagen:

– gültiges Ausweisdokument zur Identifikation (des Kreditnehmers und des Bürgen)
– Einkommensnachweise (des Kreditnehmers und des Bürgen)
– unterschriebene Bürgschaftserklärung

Zusätzlich verlangen die meisten Banken:

– Angaben und Nachweise zu bestehenden Krediten
– Angaben und Nachweise zu regelmäßigen Ausgaben
– Nachweise zu Sicherheiten
– Auskünfte zur allgemeinen finanziellen Situation

Die Bonitätsabfrage bei der Schufa übernimmt das Kreditinstitut, die Interessenten geben hierfür ihr schriftliches Einverständnis. Einen Schufa-Score von mehr als 97,5 Prozent stufen Banken als Hinweis auf ein sehr geringes Ausfallrisiko ein. 95 bis 97,5 Prozent gelten als ein geringes bis überschaubares Risiko. Bei einem Score von 90 bis 95 Prozent ist das Ausfallrisiko zufriedenstellend bis erhöht. 80 bis 90 Prozent deuten auf ein hohes bis deutlich erhöhtes Risiko hin. Wer über einen Score von 50 bis 80 Prozent verfügt, weist ein sehr hohes Risiko auf, die Kreditvergabe ist unwahrscheinlich. Im Idealfall beträgt der Schufa-Score mindestens 95 Prozent.

Das Fazit: Der Hausfrauenkredit ist nicht leicht zu erhalten, da das Einkommen ein wichtiges Entscheidungskriterium ist. Die einzige Lösung, die eine gute Erfolgswahrscheinlichkeit aufweist, die Bereitstellung eines Bürgern – sofern kein zweiter Kreditnehmer gewünscht ist. Wichtige Entscheidungskriterien sind der Schufa-Score und das Einkommen des Bürgen.

Empfohlene Artikel

Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie diese Website weiterhin nutzen, akzeptieren Sie unsere Verwendung von Cookies.  Mehr erfahren